Wann brauche ich eine Arbeitsbescheinigung?
Sobald eine ausgeschiedene Person Arbeitslosengeld beantragt (§ 312 SGB III). Sie wird nicht automatisch erstellt – du füllst sie bei Bedarf aus.
Muss ich alles selbst ausfüllen?
Du machst die Angaben zur Beendigung, deine Lohnbuchhaltung prüft sie und schließt die Bescheinigung ab. Bei Unklarheiten meldet sie sich bzw. setzt den Status auf „Korrektur erforderlich".
Befristeter Vertrag: Was bedeutet „Arbeitsvertrag geschlossen am"?
Das ist das Datum, an dem der (befristete) Vertrag abgeschlossen/unterschrieben wurde – nicht der erste Arbeitstag. Es darf nicht nach dem Eintrittsmonat liegen.
Welches Datum trage ich bei der Urlaubsabgeltung ein?
Das Datum muss nach dem Austrittsdatum liegen – es bildet den Zeitraum ab, den der Resturlaub noch abgedeckt hätte.
Muss ich frühere Bruttoentgelte eintragen?
Nein. Für Monate mit Abrechnung in cleverlohn liegen uns die Daten vor. Für frühere Monate kannst du optional Entgeltnachweise als PDF hochladen.
Wo finde ich die fertige Bescheinigung – und sieht die/der Angestellte sie?
Sie liegt in der Personalakte der Person und in eurer Unternehmensakte. Die/der Angestellte sieht sie in der eigenen Personalakte.
Ich muss das Austrittsdatum ändern, es ist gesperrt – was tun?
Ziehe die Bescheinigung zuerst über „Zurückziehen" in die Bearbeitung, ändere dann das Austrittsdatum und sende sie erneut ab.
Kann ich eine bereits abgeschlossene Bescheinigung zurückziehen?
Ja. Das übermittelte Dokument bleibt bestehen, die Bearbeitung wird wieder geöffnet und die Lohnbuchhaltung wird informiert.
Fragen? Melde dich gerne direkt bei uns im Chat.
