Nach dem Absenden übernimmt deine Lohnbuchhaltung. Hier siehst du, was die Status bedeuten und wie du noch etwas änderst.
Die Status im Überblick
Offen – Vorgang angelegt, noch nicht ausgefüllt.
In Bearbeitung – du füllst die Bescheinigung gerade aus (Entwurf gespeichert).
Abgesendet – zur Prüfung bei der Lohnbuchhaltung.
Abgeschlossen – geprüft und fertiggestellt.
Sobald die Bescheinigung abgeschlossen ist, erhältst du eine E-Mail – du musst nichts weiter tun.
Eine Bescheinigung zurückziehen
Du kannst eine Bescheinigung über „Zurückziehen" wieder in Bearbeitung holen – solange sie abgesendet oder bereits abgeschlossen ist.
Ist sie bereits abgeschlossen, weisen wir dich darauf hin: das übermittelte Dokument bleibt bestehen, die Bearbeitung wird wieder geöffnet, und die Lohnbuchhaltung wird informiert.
Austrittsdatum ändern
Solange eine Bescheinigung in Prüfung oder abgeschlossen ist, ist der Austritt gesperrt: „Der Austritt ist gesperrt, solange die Arbeitsbescheinigung in Prüfung oder abgeschlossen ist. Zum Ändern muss die Bescheinigung zuerst zurückgezogen werden." Ziehe die Bescheinigung also zuerst zurück, ändere dann das Austrittsdatum und sende sie erneut ab.
Wo finde ich die fertige Bescheinigung?
Sie liegt in der Personalakte der betroffenen Person. Die/der Angestellte findet sie ebenfalls in der eigenen Personalakte.
Fragen? Melde dich gerne direkt bei uns im Chat.

