Die Arbeitsbescheinigung (§ 312 SGB III) füllst du jetzt direkt in cleverlohn aus – du musst sie nicht mehr per Vordruck im Chat anfragen. Du machst die Angaben, deine Lohnbuchhaltung prüft sie und stellt die fertige Bescheinigung bereit.
Der Ablauf in Kürze
1. Austritt erfassen – du hinterlegst das Austrittsdatum der Person.
2. Arbeitsbescheinigung ausfüllen – du beantwortest die Fragen zur Beendigung.
3. Zur Prüfung absenden – die Angaben gehen an deine Lohnbuchhaltung.
4. Prüfung & Abschluss – die Lohnbuchhaltung prüft und schließt die Bescheinigung ab.
5. Fertig – die Bescheinigung liegt in der Personalakte der Person und in eurer Unternehmensakte.
Wo finde ich das?
In der Sektion "Dokumente" im Menü findest du den zusätzlichen Punkt „Arbeitsbescheinigungen".
Hinweis: Eine Arbeitsbescheinigung wird benötigt, sobald die Person Arbeitslosengeld beantragt. Sie entsteht nicht automatisch – du füllst sie aus, sobald du sie brauchst.
Fragen? Melde dich gerne direkt bei uns im Chat.

