Zum 1. Juli 2025 wurde das digitale Nachweisverfahren DaBPV zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung verpflichtend. Über dieses Verfahren werden automatisch Daten zur Elterneigenschaft und zur Kinderzahl von Kindern unter 25 Jahren Ihrer Beschäftigten an uns rückgemeldet. Die Rückmeldungen stellen wir Ihnen unter Dokumente > Lohndokumente in cleverlohn zur Ansicht mit der Abrechnung zur Verfügung, sodass Sie diese mit Ihren Unterlagen abgleichen können.
Welche Daten benötigt cleverlohn für den Abruf?
Voraussetzung für die Teilnahme am DaBPV Verfahren ist das Vorliegen der SteuerID der Mitarbeitenden. Nur dann ist ein Abruf der Daten möglich. In cleverlohn weisen wir Sie im Bereich „Datenbereinigung“ bereits mit einer Warnung darauf hin, sofern uns die SteuerID nicht vorliegt. Bitte prüfen Sie Ihren cleverlohn Account nochmal dahingehend und ergänzen Sie die Daten sofern nötig.
Welche Mitarbeitenden betrifft das?
Das DaBPV Verfahren gilt für Mitarbeitende, die in der Pflegeversicherung versichert sind. Das gilt beispielsweise nicht für Mitarbeitende mit den folgenden Konstellationen:
Angestellte im Minijob
Werkstudierende
Mitarbeitende mit privater Kranken- und Pflegeversicherung
sozialversicherungsfreie Geschäftsführer:innen
Was bedeutet das für Sie bei bestehenden Mitarbeitenden?
Wir stellen Ihnen die Auswertungen, wie oben beschrieben, zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie anhand der Auswertungen, ob Ihnen die Nachweise der Mitarbeitenden vorliegen. (Zu Abweichungen kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Beispielsweise betrifft dies Kinder im Ausland, aber auch Pflege- oder Adoptivkinder.)
Fragen Sie die Nachweise zu den Kindern falls nötig bei den Mitarbeitenden an.
Ergänzen Sie die Angaben zu den Kindern in cleverlohn unter Angestellte > Mitarbeitende auswählen > Profil > Steuerdaten > Kinderdaten.
Sofern Abweichungen bei den Rückmeldungen vorliegen, die wir abweichend von der DaBPV Rückmeldung berücksichtigen sollten, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
Teilen Sie uns bitte mit, welche Abweichungen zu berücksichtigen sind.
Laden Sie die Nachweise in der Personalakte der jeweiligen Mitarbeitenden in cleverlohn hoch.
Was bedeutet das für Sie bei neuen Mitarbeitenden?
Lassen Sie sich die Nachweise zu Kindern direkt bei der Einstellung neuer Mitarbeitender geben.
Laden Sie die Unterlagen in der Personalakte in cleverlohn hoch.
Tragen Sie die Angaben zu den Kindern in cleverlohn unter Angestellte > Mitarbeitende auswählen > Profil > Steuerdaten > Kinderdaten ein.
Prüfen Sie die Rückmeldung, die wir Ihnen nach Abruf der Daten im ersten Monat bereitstellen.
Bei Abweichungen verfahren Sie wie mit bestehenden Mitarbeitenden.
Die grundsätzlichen Hinweise zum Verfahren im Detail finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachkraft.
Ihr cleverlohn Team
