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Die Unterschiede: Hauptarbeitsverhältnis vs. Nebenarbeitsverhältnis

Vor über 3 Monaten aktualisiert

Wenn du mehrere Jobs hast oder planst, einen Nebenjob aufzunehmen, stellt sich oft die Frage: Was unterscheidet ein Hauptarbeitsverhältnis von einem Nebenarbeitsverhältnis? Die Unterschiede sind insbesondere für die Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Steuerklasse relevant. Hier erklären wir dir die wichtigsten Punkte.

1. Definitionen

  • Hauptarbeitsverhältnis: Das ist in der Regel dein Hauptjob, bei dem du den größten Teil deines Einkommens erzielst und der hauptsächlich zur sozialen Absicherung dient.

  • Nebenarbeitsverhältnis: Ein weiterer Job, der zusätzlich zum Hauptjob ausgeübt wird. Dieser kann sozialversicherungspflichtig sein oder als Minijob gestaltet sein.

2. Steuerliche Behandlung

  • Dein Hauptarbeitsverhältnis wird mit Steuerklasse I bis V abgerechnet.

  • Dein Nebenjob wird automatisch mit Steuerklasse VI besteuert, falls er steuerpflichtig ist.

  • Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze wird pauschal versteuert (2 % Pauschalsteuer oder individuelle Versteuerung).

3. Sozialversicherungspflicht

  • Im Hauptarbeitsverhältnis bist du pflichtversichert in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

  • Ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob führt zu einer doppelten Beitragsberechnung, da beide Jobs zur Sozialversicherung herangezogen werden.

  • Minijobs sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, können aber durch einen Befreiungsantrag rentenversicherungsfrei sein.

4. Arbeitsrechtliche Besonderheiten

  • Ein Nebenjob darf deinen Hauptjob nicht beeinträchtigen.

  • Dein Arbeitgeber im Hauptarbeitsverhältnis kann in bestimmten Fällen untersagen, dass du einen Nebenjob ausübst (z. B. bei Konkurrenzunternehmen oder bei gesundheitlichen Risiken durch Überlastung).

  • Es kann sein, dass du deinen Hauptarbeitgeber über den Nebenjob informieren musst.

5. Welche Auswirkungen hat das für deine Lohnabrechnung?

  • Das Hauptarbeitsverhältnis erhält die günstigere Steuerklasse.

  • Beim Nebenjob mit Steuerklasse VI gibt es keinen Grundfreibetrag, wodurch die Steuerlast höher ist.

  • Falls du mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hast, werden die Sozialversicherungsbeiträge anteilig auf beide Jobs verteilt.

  • Ein Minijob wird pauschal vom Arbeitgeber versteuert und beeinflusst deine Lohnabrechnung aus dem Hauptjob nicht.

Fazit

Das Hauptarbeitsverhältnis ist steuerlich und sozialversicherungstechnisch begünstigter. Der Nebenjob hingegen unterliegt häufig höheren Steuerabzügen und kann sozialversicherungspflichtig sein.

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